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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teil A gilt für alle Verträge, Teil B für Bestellungen im Onlineshop, Teil C für Laborleistungen an Unternehmen nach Angebot.

Entwurf

Entwurf auf Grundlage der bisherigen Texte von hyprolab.de und hyprolab-online.de. Vor dem Go-live anwaltlich prüfen lassen.

A 1. Anbieter und Geltungsbereich

Vertragspartner ist die Hyprolab GmbH, Flottenstr. 24, 13407 Berlin, Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 167181 B. Diese Bedingungen gelten für Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Wo eine Regel nur für eine Gruppe gilt, steht das dabei.

Vertragssprache ist Deutsch.

B 1. Vertragsschluss im Onlineshop

Die Darstellung der Analysen im Shop ist noch kein verbindliches Angebot. Mit dem Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie ein verbindliches Angebot ab. Vor dem Absenden sehen Sie alle Angaben in einer Übersicht und können sie korrigieren.

Den Eingang Ihrer Bestellung bestätigen wir sofort per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme. Der Vertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung per E-Mail zustande, spätestens mit dem Versand des Probenahme-Sets.

Wir speichern den Vertragstext. Die Bestelldaten und diese AGB senden wir Ihnen mit der Bestätigung per E-Mail. Mit Kundenkonto finden Sie Ihre Bestellungen dort.

B 2. Leistung

Sie erhalten ein Probenahme-Set mit Anleitung und Rückversandtasche. Sie nehmen die Probe selbst und schicken sie am selben Tag bis 10 Uhr an das Labor. Wir analysieren die Probe auf die in der Produktbeschreibung genannten Werte und senden Ihnen den Prüfbericht per E-Mail.

Das Ergebnis hängt von einer Probenahme nach Anleitung ab.

B 3. Preise und Versand

Privatkunden sehen Endpreise in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gewerblichen Kunden zeigen wir Nettopreise, die Umsatzsteuer kommt hinzu. Es gilt der Preis zum Zeitpunkt der Bestellung.

Wir liefern innerhalb Deutschlands. Der Versand des Sets ist kostenfrei, die Lieferzeit steht bei jedem Produkt.

B 4. Zahlung

Sie zahlen mit einer der im Bestellvorgang angebotenen Zahlarten:

  • Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay oder SEPA-Lastschrift über Stripe
  • PayPal
  • Vorkasse per Überweisung, Versand nach Zahlungseingang
  • Kauf auf Rechnung nur für gewerbliche Kunden mit Kundenkonto, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Erstbestellungen über 250 € prüfen wir die Bestellung vor dem Versand.

B 5. Prüf-Abo

Für Analysen mit wiederkehrender Prüfung können Sie ein Prüf-Abo abschließen. Es gilt je Prüfobjekt, etwa je Behandlungseinheit, und läuft unbefristet. Vor jeder Fälligkeit liefern wir automatisch ein neues Set zum dann gültigen Abo-Preis und buchen den Betrag mit der hinterlegten Zahlart ab. Jede Lieferung kündigen wir mindestens 14 Tage vorher per E-Mail an.

Sie können das Prüf-Abo jederzeit ohne Frist kündigen, im Kundenkonto über den Button „Abo kündigen“, per E-Mail oder schriftlich. Die Kündigung bestätigen wir sofort in Textform. Bereits angekündigte Lieferungen können Sie bis zum Versand absagen.

Preisänderungen teilen wir mindestens sechs Wochen vorher mit. Sie gelten nur, wenn Sie nicht bis zur nächsten Lieferung kündigen.

B 6. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung.

B 7. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Offensichtliche Transportschäden am Set melden Sie bitte sofort, damit wir Ersatz schicken können. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben davon unberührt.

C 1. Geltungsbereich

Für Verträge über Laborleistungen zwischen der Hyprolab GmbH (Hyprolab) und Auftraggebern, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, gelten ergänzend die folgenden Bedingungen. Das betrifft insbesondere Probenahmen vor Ort, Legionellenprüfungen und Hygieneuntersuchungen nach Angebot. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Hyprolab ihnen schriftlich zustimmt. Bei laufender Geschäftsbeziehung gelten diese Bedingungen auch für Folgeaufträge.

C 2. Leistungsumfang

Hyprolab untersucht und beurteilt Proben auf der Grundlage nationaler oder internationaler Normen und Methoden, nach den bei Vertragsschluss anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften. Soweit nichts anderes vereinbart ist und keine Vorschrift eine bestimmte Methode verlangt, bestimmt Hyprolab Methode und Art der Leistung nach sachgemäßem Ermessen.

Jeder Auftrag bezieht sich nur auf die übergebenen oder von Hyprolab genommenen Proben und ist mit Versand des schriftlichen Prüfberichts erbracht. Der Prüfbericht trifft Aussagen nur zu diesen Proben. Die Proben werden durch die Analyse ganz oder teilweise verbraucht und gehen in das Eigentum von Hyprolab über.

C 3. Vertragsschluss

Angebote von Hyprolab sind freibleibend. Ein Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung oder der ersten Erfüllungshandlung zustande. Hyprolab kann noch nicht bestätigte Aufträge ohne Angabe von Gründen ablehnen. Mündliche Aufträge und Änderungen bestehender Verträge bedürfen der Bestätigung in Textform. Die vom Auftraggeber vorab eingereichten Angaben und Unterlagen sind Vertragsbestandteil. Aufträge, die gegen geltendes Recht verstoßen, bearbeitet Hyprolab nicht.

C 4. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber schafft die Voraussetzungen für die Untersuchung. Er stellt eine Mindestbetreuung durch eigenes Personal sicher und sorgt dafür, dass die technischen Anlagen und Probenahmestellen zugänglich und betriebsbereit sind. Er übergibt alle für den Auftrag nötigen Unterlagen und Informationen vollständig und fehlerfrei.

Kann Hyprolab vereinbarte Leistungen aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht oder nur teilweise erbringen, darf Hyprolab die vereinbarte Vergütung bis zur vollen Höhe berechnen. Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Berichte und Leistungen verpflichtet (§ 640 BGB). Mängel zeigt er unverzüglich nach Erbringung der Leistung in Textform an, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung.

C 5. Preise, Abrechnung, Fälligkeit

Es gelten die Preise aus Vertrag oder Auftragsbestätigung. Verzögern oder behindern unvollständige oder falsche Angaben oder fehlende Voraussetzungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, die Untersuchung, kann Hyprolab den Mehraufwand zusätzlich berechnen. Bei Verträgen mit längerer Laufzeit gelten die vereinbarten Preise für die gesamte Laufzeit.

Hyprolab kann Teilleistungen mit Zwischenrechnungen abrechnen. Rechnungen sind, soweit nicht anders angegeben, sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug kann Hyprolab die Kosten für Zahlungserinnerung und Mahnung berechnen. Ist der Zahlungsanspruch durch eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, kann Hyprolab die Herausgabe der Berichte bis zur Zahlung zurückhalten.

C 6. Prüfberichte und Rückstellproben

Die Urheberrechte an Prüfberichten, Gutachten, Berechnungen und Darstellungen verbleiben bei Hyprolab. Der Auftraggeber darf sie nur für den vereinbarten Zweck verwenden und nicht verändern. Eine vollständige oder teilweise Veröffentlichung braucht die vorherige Zustimmung von Hyprolab in Textform. Elektronisch übermittelte Prüfberichte sind gegen Veränderung geschützt und dürfen gespeichert und ausgedruckt werden.

Rückstellproben bewahrt Hyprolab höchstens zwei Monate nach Abschluss der Leistung auf, soweit sie so lange lagerfähig sind und nichts anderes vereinbart oder vorgeschrieben ist. Danach werden sie entsorgt.

C 7. Unterauftrag

Hyprolab kann Teilleistungen durch sorgfältig ausgewählte, geeignete Unterauftragnehmer ausführen lassen. Die Vorgaben der DIN EN ISO/IEC 17025 werden dabei eingehalten, der Unterauftragnehmer arbeitet nach denselben Qualitätsmaßstäben. Vor der Vergabe holt Hyprolab die Zustimmung des Auftraggebers ein. Stimmt er nicht zu, kann Hyprolab den Auftrag ablehnen.

C 8. Haftung und Verjährung

Hyprolab haftet auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) wegen Mängeln oder Verletzung sonstiger Pflichten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Das gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Hyprolab haftet nicht für fehlerhafte Bedienung oder Einstellungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat.

Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

C 9. Geheimhaltung

Hyprolab behandelt alle wirtschaftlichen, technischen und personenbezogenen Informationen, die der Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag zugänglich macht, vertraulich. Sie werden nur für die Erbringung der Leistung genutzt und nur an Mitarbeitende und Bevollmächtigte weitergegeben, die sie dafür brauchen und zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Die Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus. Sie gilt nicht, soweit der Auftraggeber einer Weitergabe zugestimmt hat, Hyprolab gesetzlich oder gerichtlich zur Offenlegung verpflichtet ist, etwa bei der Meldung an das Gesundheitsamt, oder der Verdacht besteht, dass Personen- oder Sachschäden drohen.

C 10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort ist der Sitz von Hyprolab. Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Berlin. Hyprolab kann auch am Sitz des Auftraggebers klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Stand

Stand: 28.09.2026