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Für Arztpraxen und MVZ

Wasseruntersuchung für die Arztpraxis

Arztpraxen müssen nach dem Infektionsschutzgesetz dafür sorgen, dass Patienten sich nicht über Wasser anstecken. Das betrifft zwei Bereiche: wasserführende Geräte wie die HNO-Behandlungseinheit und das Trinkwasser in der Praxis. Hier steht, was Sie prüfen lassen sollten und wie oft.
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  • Probe selbst nehmen
Probenahme-Set im Behandlungsraum einer HNO-Praxis
HNO-Analyse bestellen für 70 €

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Die Wasseruntersuchung in der Arztpraxis auf einen Blick

Wasserführende Geräte wie die HNO-Behandlungseinheit sollten einmal im Jahr auf Koloniezahl, Legionellen und Pseudomonas geprüft werden. Das Trinkwasser der Praxis prüfen Sie jährlich an drei Stellen nahe am Patienten. Beides gehört in den Hygieneplan, und das Gesundheitsamt fragt bei der Begehung danach. Für die HNO-Einheit nehmen Sie die Probe mit unserem Set selbst, sie kostet 70 € je Einheit.

Grundlage
Infektionsschutzgesetz, DGKH-Leitfaden, Hygieneplan
HNO-Einheit
einmal im Jahr je Einheit
Trinkwasser
einmal im Jahr an drei patientennahen Zapfstellen
Endoskope
regelmäßig nach KRINKO-Empfehlung und KV-Vorgabe
Probenahme
HNO-Einheit selbst mit dem Set, ohne Probennehmer. Trinkwasser auch durch unsere Probennehmer
Nachweis
Prüfbericht für die Begehung durch das Gesundheitsamt

Welche Pflichten hat die Arztpraxis?

Die Trinkwasserverordnung schützt die gesunde Bevölkerung, nicht Patienten mit geschwächtem Immunsystem. Deshalb verlangt das Infektionsschutzgesetz von der Leitung medizinischer Einrichtungen zusätzliche Maßnahmen. Dazu gehört die Hygiene des Wassers.

Geräte wie HNO-Behandlungseinheiten, Reinigungs- und Desinfektionsgeräte oder Sterilisatoren sind über eine Sicherungseinrichtung an die Leitung angeschlossen. Hinter dieser Stelle gilt die Trinkwasserverordnung nicht mehr. Die Verantwortung liegt beim Praxisinhaber.

Die Probenplanung und die Prüfberichte gehören in Ihren Hygieneplan. Bei der Begehung fragt das Gesundheitsamt danach.

Warum der Prüfbericht Ihre Praxis schützt

Für die HNO-Einheit schreibt kein Gesetz die jährliche Probe ausdrücklich vor. Der DGKH-Leitfaden und die KRINKO beschreiben aber den Stand der Wissenschaft, an den das Infektionsschutzgesetz Praxen bindet.

Steckt sich ein Patient über das Wasser eines Geräts an, haftet in der Regel die Praxis. Die Hygiene der eigenen Geräte gilt vor Gericht als voll beherrschbares Risiko. Die Praxis muss also nachweisen, dass sie die Vorgaben eingehalten hat. Der jährliche Prüfbericht ist dafür der wichtigste Beleg.

Was wie oft geprüft wird

Was wie oft geprüft wird
BereichIntervallParameter
HNO-Behandlungseinheiteinmal im Jahr je EinheitKoloniezahl, Legionellen, Pseudomonas aeruginosa
Trinkwasser in der Praxiseinmal im Jahr, drei patientennahe ZapfstellenKoloniezahl bei 22 und 36 °C, coliforme Bakterien, Pseudomonas aeruginosa
Bereiche mit Risikopatientenhalbjährlich empfohlennach Probenplan
Flexible Endoskopenach KRINKO-Empfehlung und Vorgabe der Kassenärztlichen VereinigungSpülproben und Abstriche

Grenzwerte für die HNO-Behandlungseinheit

Nach dem DGKH-Leitfaden zu Organisation und Hygienemanagement in der Arztpraxis.

Grenzwerte für die HNO-Behandlungseinheit
ParameterGrenzwert
Koloniezahl bei 36 °Cunter 100 KBE/ml
Pseudomonas aeruginosaunter 1 KBE/ml
Legionellenunter 100 KBE/100 ml

Analyse für die HNO-Einheit bestellen

Je Behandlungseinheit ein Set. Die Probe nimmt Ihr Team selbst, ein Probennehmer ist für die HNO-Einheit nicht nötig. Die Trinkwasserprobe in der Praxis bieten wir auf Anfrage an.

Probenahme-Set im Behandlungsraum einer HNO-Praxis
Arztpraxis akkreditiertes Verfahren

Wasseranalyse HNO-Behandlungseinheit

Jährliche Kontrolle der wasserführenden Systeme nach DGKH-Leitfaden.

Lieferzeit: Set in 2–3 Werktagen

70,00 € / Setinkl. 19 % USt., versandkostenfrei

So einfach geht die Wasseranalyse

  1. Set bestellen

    Sie wählen die Anzahl der Behandlungseinheiten. Das Set kommt in 2–3 Werktagen, versandkostenfrei.

  2. Probe selbst entnehmen

    Ihr Praxisteam füllt die Probe mit der beiliegenden Anleitung ab, in wenigen Minuten.

  3. Zurückschicken

    Gekühlt mit dem beiliegenden Versandschein, am besten zu Wochenbeginn. Die Probe muss spätestens freitags bis 12 Uhr im Labor sein. In Berlin holen wir auch ab.

  4. Prüfbericht erhalten

    Per E-Mail, fertig für die Praxisbegehung. Vor der nächsten Fälligkeit erinnern wir Sie.

Checkliste für Ihr Praxisteam

So bleibt die Wasserhygiene Routine:

  • alle wasserführenden Geräte erfassen: HNO-Einheit, Reinigungs- und Desinfektionsgerät, Sterilisator
  • Probenplan mit Zapfstellen und Intervallen im Hygieneplan festhalten
  • Set für die HNO-Einheit etwa vier Wochen vor der Fälligkeit bestellen
  • Probenflaschen mit Gerät und Raum beschriften, gekühlt zurückschicken, spätestens freitags bis 12 Uhr im Labor
  • Prüfberichte im Hygieneordner ablegen, Maßnahmen bei Befunden dokumentieren

Trinkwasser in der Praxis prüfen

Liegt Ihre Praxis in einem größeren Gebäude und behandeln Sie ambulant, reicht in der Regel eine jährliche Probe an drei Stellen nahe am Patienten. Typisch sind Patienten-WC, Behandlungsraum und Aufbereitung. Nicht jede Zapfstelle muss geprüft werden.

Sie können die Probe selbst nehmen oder unsere Probennehmer beauftragen. Für den Termin vor Ort schicken wir Ihnen vorher ein Angebot.

Für MVZ und große Praxen

Wir erstellen mit Ihnen einen Probenplan für den Hygieneplan. Auf Wunsch bilden wir zusammen mit der Berliner Hygiene-Fachschule zwei Mitarbeitende in zwei Tagen zu Probennehmern nach DIN EN ISO 19458 aus. Dann nehmen Sie die Proben rechtssicher selbst.

Was passiert bei einem auffälligen Befund?

Im Prüfbericht markieren wir jeden Wert über dem Grenzwert. Unser Team erklärt den Befund und empfiehlt Maßnahmen, etwa eine Entkeimung der Einheit oder das Spülen selten genutzter Leitungen. Danach folgt eine Nachprobe.

Mit dem Prüf-Abo keine Frist verpassen

Das Set kommt jedes Jahr drei Wochen vor der Fälligkeit und kostet 10 % weniger. Sie können jederzeit kündigen.

Häufige Fragen

Muss eine Arztpraxis das Trinkwasser untersuchen lassen?
Das Infektionsschutzgesetz verlangt Maßnahmen gegen Infektionen, dazu gehört die Wasserhygiene. Viele Gesundheitsämter erwarten eine jährliche Probe an patientennahen Zapfstellen.
Wie oft muss die HNO-Behandlungseinheit geprüft werden?
Einmal im Jahr je Einheit, so empfiehlt es der DGKH-Leitfaden. Nach einer Reparatur oder längerem Stillstand kommt eine Probe dazu. Vor jeder Fälligkeit erinnern wir Sie per E-Mail.
Welche Werte werden in der HNO-Einheit geprüft?
Koloniezahl bei 36 °C, Pseudomonas aeruginosa und Legionellen. Die Grenzwerte stammen aus dem DGKH-Leitfaden. Im Prüfbericht steht jeder Wert neben seinem Grenzwert.
Muss ein zertifizierter Probennehmer kommen?
Für die HNO-Einheit nicht. Hinter der Sicherungseinrichtung gilt die Trinkwasserverordnung nicht, Ihr Team nimmt die Probe selbst mit unserem Set. Für einen amtlichen Nachweis des Trinkwassers in der Praxis kommen unsere Probennehmer.
Wie viele Zapfstellen muss ich beproben?
Meist reichen drei repräsentative Stellen nahe am Patienten, etwa Patienten-WC, Behandlungsraum und Aufbereitung. Wir legen sie mit Ihnen im Probenplan fest.
Wie schnell bekomme ich das Ergebnis?
In der Regel 14 bis 18 Tage nach Eingang der Probe, per E-Mail. Legionellen brauchen im Labor so lange, bis sie sicher gezählt sind. Bestellen Sie das Set deshalb etwa vier Wochen vor der Fälligkeit.
Wie funktioniert das Prüf-Abo?
Sie setzen in der Kaufbox das Häkchen beim Prüf-Abo. Das Set kommt dann jedes Jahr drei Wochen vor der Fälligkeit, für jede Einheit einzeln und 10 % günstiger. 14 Tage vor jedem Versand kündigen wir die Lieferung per E-Mail an. Sie können jede Lieferung verschieben oder aussetzen und das Abo bis zum Versand jederzeit kündigen. Sie zahlen per Rechnung, SEPA-Lastschrift oder Karte.
  • Keine Frist verpassenErinnerung vor jeder Fälligkeit
  • Vor Ort in BerlinProbenahme in Berlin und Brandenburg
  • Anerkannte Prüfberichteakkreditiert und amtlich zugelassen
  • Persönlich erreichbarMo–Fr 8–16 Uhr
    030 233 239 370