Legionellenprüfung · Sachsen
Legionellenprüfung in Dresden
Die Legionellenprüfung in Dresden auf einen Blick
Prüfen lassen muss, wer eine Großanlage zur Warmwasserbereitung mit Duschen betreibt und das Wasser an Dritte abgibt. Die Prüfung übernimmt eine zugelassene Untersuchungsstelle aus einer Landesliste, sie nimmt die Proben und analysiert sie. Das Gesundheitsamt müssen Sie dafür nicht einschalten.
- Wer prüft
- eine zugelassene Untersuchungsstelle, Auswahl unten
- Intervall
- alle 3 Jahre bei Vermietung, jährlich bei öffentlicher Nutzung
- Aufsicht
- Amt für Gesundheit und Prävention der Landeshauptstadt Dresden
Wer in Dresden prüfen lassen muss
Die Pflicht folgt aus der Trinkwasserverordnung und gilt in Sachsen wie überall. Prüfen lassen muss, bei wem drei Punkte zusammenkommen:
- Die Warmwasserbereitung ist eine Großanlage, also ein Speicher über 400 Liter oder mehr als 3 Liter Inhalt in einer Leitung bis zur entferntesten Zapfstelle.
- Es gibt Duschen oder andere Stellen, an denen Wasser vernebelt und eingeatmet werden kann.
- Das Wasser wird an Dritte abgegeben, gewerblich wie bei Vermietung alle drei Jahre oder öffentlich wie in Kita, Schule, Pflegeheim und Hotel jährlich.
- Ein- und Zweifamilienhäuser sind ausgenommen.
In Sachsen überwachen die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte die Trinkwasserverordnung. Die Landesdirektion Sachsen ist mittlere, das Sozialministerium (SMS) oberste Überwachungsbehörde.
Eine Besonderheit ist die elektronische Meldung. Per Allgemeinverfügung vom 29. April 2019 hat das SMS ein einheitliches EDV-Verfahren festgelegt. Überschreitungen des Maßnahmenwerts für Legionellen meldet das Labor elektronisch über die Octoware-Schnittstelle an das Gesundheitsamt.
Die Zulassung in der Landesliste gilt nur für die akkreditierten Parameter einer Stelle. Das Recht zur Trinkwasseruntersuchung gilt bundesweit.
Legionellenprüfung für Ihr Gebäude
Was je Gebäudeart gilt, steht auf diesen Seiten. Die Regeln sind in Sachsen dieselben.
Zugelassene Labore in Dresden
Welche Labore in Sachsen zugelassen sind, veröffentlicht das Sozialministerium in der Landesliste. Stellen aus Listen anderer Bundesländer sind gleichgestellt. Beauftragen Sie nur eine gelistete Stelle, sonst gilt die Prüfung nicht als Nachweis. Die Auswahl stammt aus der Landesliste, ohne Wertung und ohne Gewähr. Sie beauftragen das Labor direkt.
Labor
DVGW-Technologiezentrum Wasser (TZW)
Chemie, Mikrobiologie mit Legionellen, Probenahme
- Wasserwerkstraße 2
01326 Dresden
- Wasserwerkstraße 2
Labor
IDUS Biologisch-Analytisches Umweltlabor GmbH
Chemie, Mikrobiologie mit Legionellen, Probenahme
- Radeberger Straße 1
01458 Ottendorf-Okrilla
- Radeberger Straße 1
Labor
Limbach Analytics GmbH, Labor Dresden
Chemie, Mikrobiologie mit Legionellen, Probenahme
- Bamberger Straße 7
01187 Dresden
- Bamberger Straße 7
Labor
SachsenEnergie AG, Labor
Chemie, Mikrobiologie mit Legionellen, Probenahme
- Kohlenstraße 23
01189 Dresden
- Kohlenstraße 23
Zuständiges Gesundheitsamt in Dresden
Für die Prüfung müssen Sie das Gesundheitsamt nicht einschalten. Sie beauftragen ein zugelassenes Labor, und das Labor meldet einen Befund über dem Maßnahmenwert. Das Amt ist Ihr Ansprechpartner bei Rückfragen, Anordnungen und nach einem Befund. Zuständig ist im Hygienischen Dienst das Sachgebiet Umwelt- und Wasserhygiene.
Gesundheitsamt
Gesundheitsamt Dresden
Hygienischer Dienst, Umwelt- und Wasserhygiene
- Am Brauhaus 1
01099 Dresden - (0351) 488-8210
- gesundheitsamt-umwelthygiene@dresden.de
- Am Brauhaus 1
Stand der Angaben: 28.09.2026
Legionellenprüfung in Ihrer Region
Regeln, zuständiges Gesundheitsamt und zugelassene Labore je Region. Die Probenahme vor Ort übernehmen wir in Berlin und Brandenburg.
Häufige Fragen
Muss ich mich beim Gesundheitsamt Dresden melden, um prüfen zu lassen?
Welches Gesundheitsamt ist in Dresden zuständig?
Wie finde ich ein zugelassenes Labor in Dresden?
Bietet Hyprolab die Prüfung in Dresden an?
Quellen und Rechtsgrundlagen5 Quellen
- § 31 Trinkwasserverordnung (TrinkwV), Untersuchungspflichten Legionellen (öffnet in neuem Tab)
- Portal Gesundheit Sachsen (SMS), Trinkwasserqualität (öffnet in neuem Tab)
- SMS Sachsen, Allgemeinverfügung EDV-Verfahren gemäß TrinkwV vom 29.04.2019 (öffnet in neuem Tab)
- § 40 Trinkwasserverordnung (TrinkwV), zugelassene Untersuchungsstellen (öffnet in neuem Tab)
- SMS Sachsen, Landesliste der zugelassenen Trinkwasser-Untersuchungsstellen, Stand 02.07.2026 (öffnet in neuem Tab)
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