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Die Trinkwasserverordnung einfach erklärt

Die Trinkwasserverordnung regelt, wie gut Trinkwasser sein muss und wer dafür sorgt. Das reicht vom Wasserwerk bis zum Vermieter. Seit Juni 2023 gilt eine neue Fassung mit geänderten Begriffen und Pflichten.

Wer ist betroffen?

Die Verordnung gilt für alle, die Trinkwasser liefern oder weitergeben. Das Wasserwerk ist bis zum Hausanschluss verantwortlich. Ab dort ist es der Betreiber der Leitungen im Haus, meist der Eigentümer.

  • Wasserversorger und Betreiber kleiner Anlagen, etwa eines Brunnens, der mehrere Häuser versorgt
  • Eigentümer, Vermieter und Hausverwaltungen von Mehrfamilienhäusern
  • Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Pflegeheime, Kliniken und Hotels
  • Gewerbe, das Wasser an Kunden oder Beschäftigte abgibt, etwa Fitnessstudios

Mieter haben selbst keine Pflichten. Sie haben aber ein Recht darauf, über Untersuchungen und deren Ergebnisse informiert zu werden.

Welche Grenzwerte gelten?

Für Keime gilt fast immer null. KBE steht für koloniebildende Einheiten, also die Zahl der Keime, die im Labor zu sichtbaren Kolonien heranwachsen.

Welche Grenzwerte gelten?
ParameterGrenzwert
E. coli0 / 100 ml
Enterokokken0 / 100 ml
Coliforme Bakterien0 / 100 ml
Legionellen (Maßnahmenwert)100 KBE / 100 ml
Blei10 µg/l, ab 2028 5 µg/l

Welche Pflichten haben Vermieter?

Am häufigsten betrifft Vermieter die Prüfung auf Legionellen. Sie ist Pflicht, wenn das Haus eine Großanlage zur Warmwasserbereitung und Duschen hat. Eine Großanlage hat einen Speicher mit mehr als 400 Litern oder mehr als 3 Liter Wasser in der Leitung bis zur entferntesten Zapfstelle.

Vermietete Wohnhäuser lassen alle drei Jahre prüfen, öffentliche und gewerbliche Gebäude jedes Jahr. Die Probe nimmt eine zugelassene Untersuchungsstelle, die Mieter erfahren das Ergebnis.

Erreicht ein Wert 100 KBE je 100 Milliliter, meldet die Untersuchungsstelle das dem Gesundheitsamt. Der Betreiber muss dann die Ursache klären lassen und handeln.

Was hat sich 2023 geändert?

Die neue Trinkwasserverordnung gilt seit dem 24. Juni 2023. Sie setzt eine Richtlinie der EU um und bringt einige Neuerungen:

  • Aus der Gefährdungsanalyse wird die Risikoabschätzung. Sie ist nach einem Legionellen-Befund fällig.
  • Bleileitungen mussten bis zum 12. Januar 2026 entfernt oder stillgelegt werden.
  • Der Grenzwert für Blei sinkt ab dem 12. Januar 2028 von 10 auf 5 Mikrogramm je Liter.
  • Neue Grenzwerte gelten für PFAS (Chemikalien, die sich in der Umwelt kaum abbauen) und für Bisphenol A.
  • Die Paragrafen sind neu nummeriert. Die Legionellen-Pflicht steht jetzt in § 31.
  • Keine Frist verpassenErinnerung vor jeder Fälligkeit
  • Vor Ort in BerlinProbenahme in Berlin und Brandenburg
  • Anerkannte Prüfberichteakkreditiert und amtlich zugelassen
  • Persönlich erreichbarMo–Fr 8–16 Uhr
    030 233 239 370