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Ratgeber Legionellen

Legionellen im Wasser, was Mieter und Vermieter jetzt tun

Ein Befund über dem Maßnahmenwert heißt nicht, dass das Wasser sofort gefährlich ist. Er verpflichtet den Vermieter aber zum Handeln, und Mieter können unter Umständen die Miete mindern. Hier steht, was beide Seiten tun sollten.
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Legionellen-Befund auf einen Blick

Ab 100 KBE je 100 ml ist der technische Maßnahmenwert der Trinkwasserverordnung erreicht. Das Labor zeigt den Befund dem Gesundheitsamt an. Der Vermieter muss die Ursache untersuchen lassen, Maßnahmen einleiten, die Mieter informieren und nachprüfen lassen. Mieter dürfen die Miete mindern, wenn die Nutzung der Wohnung eingeschränkt ist. Trinken ist in der Regel unbedenklich, gefährlich ist das Einatmen von Sprühnebel.

Maßnahmenwert
100 KBE je 100 ml Warmwasser
Meldung
durch das Labor an das Gesundheitsamt
Vermieter
Ursache klären, handeln, informieren, nachprüfen
Mieter
Mangel schriftlich anzeigen, Minderung im Einzelfall
Trinken
in der Regel unbedenklich
Duschen
vorsichtig, bei hohen Werten nach Anordnung verzichten

Was der Befund bedeutet

Was der Befund bedeutet
Wert je 100 mlBedeutung
unter 100 KBEunauffällig, kein Handeln nötig
ab 100 KBEMaßnahmenwert erreicht, Anzeige durch das Labor, Vermieter muss handeln
deutlich darüberGesundheitsamt kann Duschverbot und Sofortmaßnahmen anordnen

Was Vermieter jetzt tun müssen

Nach einem Befund über dem Maßnahmenwert verlangt die Trinkwasserverordnung vom Betreiber der Anlage diese Schritte:

  • die Ursache untersuchen lassen, mit einer Risikoabschätzung durch eine Fachfirma
  • Maßnahmen zum Schutz der Nutzer einleiten, etwa Temperatur erhöhen, spülen, Duschköpfe tauschen
  • die Mieter über den Befund und die Maßnahmen informieren
  • dem Gesundheitsamt auf Nachfrage Auskunft geben und seine Anordnungen umsetzen
  • nach den Maßnahmen eine Nachprüfung durch eine zugelassene Untersuchungsstelle

Was Mieter tun sollten

Als Mieter müssen Sie die Ursache nicht selbst beheben. Sie sollten aber diese Punkte beachten:

  • den Aushang oder das Anschreiben des Vermieters lesen und aufbewahren
  • den Mangel dem Vermieter schriftlich anzeigen, auch wenn er den Befund schon kennt
  • vor dem Duschen das Warmwasser einige Minuten heiß ablaufen lassen und dabei das Bad lüften
  • bei geschwächtem Immunsystem bis zur Klärung ärztlichen Rat einholen und auf das Duschen verzichten
  • Anordnungen des Gesundheitsamts befolgen, etwa ein Duschverbot

Mietminderung bei Legionellen

Legionellen über dem Maßnahmenwert können ein Mangel der Mietsache sein. Ist die Nutzung der Wohnung dadurch eingeschränkt, mindert sich die Miete kraft Gesetzes, solange der Mangel besteht. Voraussetzung ist, dass Sie den Mangel dem Vermieter angezeigt haben.

Wie hoch die Minderung ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Ein Duschverbot wiegt schwerer als ein erhöhter Wert ohne Einschränkung im Alltag. Gerichte haben sehr unterschiedlich entschieden. Lassen Sie sich vor einer Kürzung vom Mieterverein oder einer Anwältin beraten und zahlen Sie im Zweifel unter Vorbehalt.

Ist der Mieter schuld an Legionellen?

In aller Regel nicht. Legionellen wachsen, wenn das Warmwasser zu kalt ist oder in Leitungen steht. Das liegt an der Anlage, für die der Vermieter verantwortlich ist.

Eine Ausnahme kann eine Wohnung sein, die lange leer steht oder in der kaum Wasser läuft. Dort kann sich stehendes Wasser örtlich belasten. Ob das die Ursache ist, klärt die Risikoabschätzung, nicht eine Vermutung.

Häufige Fragen

Darf ich bei Legionellen die Miete mindern?
Ja, wenn die Nutzung der Wohnung eingeschränkt ist und Sie den Mangel dem Vermieter angezeigt haben. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab, lassen Sie sich vorher beraten.
Was tun als Mieter bei Legionellen im Wasser?
Zeigen Sie den Mangel dem Vermieter schriftlich an. Lassen Sie vor dem Duschen das Warmwasser einige Minuten heiß ablaufen und lüften Sie dabei das Bad. Bei geschwächtem Immunsystem holen Sie ärztlichen Rat ein.
Kann ich Leitungswasser trotz Legionellen trinken?
In der Regel ja. Legionellen sind gefährlich, wenn man feine Tröpfchen einatmet, etwa beim Duschen. Beim Trinken ist das Risiko gering. Ordnet das Gesundheitsamt etwas anderes an, gilt die Anordnung.
Legionellen nur in einer Wohnung, was heißt das?
Oft steht dort Wasser länger, etwa in der obersten Wohnung am Ende eines Strangs oder nach Leerstand. Die Ursache liegt trotzdem meist in der Anlage. Die Risikoabschätzung klärt das.
Wer zahlt die Sanierung?
Der Vermieter als Betreiber der Anlage. Die Kosten der regelmäßigen Prüfung dürfen in der Regel als Betriebskosten umgelegt werden, die Sanierung nicht.
Wann ist das Wasser wieder in Ordnung?
Wenn eine Nachprüfung durch eine zugelassene Untersuchungsstelle zeigt, dass der Maßnahmenwert nicht mehr erreicht wird. Der Vermieter beauftragt sie, sobald die Maßnahmen umgesetzt sind. Bis dahin gelten die Anordnungen des Gesundheitsamts.
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