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Ratgeber Legionellen

Was tun, wenn der Maßnahmenwert überschritten ist?

Erreicht eine Probe 100 KBE je 100 ml, zeigt das Labor den Befund dem Gesundheitsamt an. Der Betreiber muss die Ursache untersuchen lassen und Maßnahmen ergreifen. Die frühere Gefährdungsanalyse heißt seit 2023 Risikoabschätzung.
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Die Pflichten nach einem auffälligen Befund

  1. Anzeige beim Gesundheitsamt

    Das übernimmt die Untersuchungsstelle unverzüglich, so verlangt es § 53 TrinkwV.

  2. Risikoabschätzung

    Ortsbegehung und Prüfung der Anlage auf Ursachen wie Temperatur, Stagnation und Totleitungen.

  3. Mieter und Nutzer informieren

    Über den Befund und mögliche Einschränkungen, etwa beim Duschen.

  4. Maßnahmen und Nachprüfung

    Technische Maßnahmen umsetzen und durch eine erneute Probenahme bestätigen.

Befundwerte einordnen

Befundwerte einordnen
Legionellen je 100 mlBewertung
unter 100 KBEunauffällig
ab 100 KBEMaßnahmenwert erreicht, Anzeige durch das Labor, Risikoabschätzung durch den Betreiber
deutlich darüberGesundheitsamt kann Duschverbot und Sofortmaßnahmen anordnen

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