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Ratgeber Legionellen

Wann ist die Legionellenprüfung Pflicht?

Pflicht ist die Prüfung, wenn eine Großanlage zur Warmwasserbereitung Duschen versorgt und das Wasser gewerblich oder öffentlich abgegeben wird. Bei Vermietung gilt ein Intervall von drei Jahren, bei öffentlicher Nutzung von einem Jahr.
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Die drei Voraussetzungen

Die drei Voraussetzungen
VoraussetzungBedeutung
GroßanlageSpeicher über 400 Liter oder mehr als 3 Liter Inhalt in einer Leitung zwischen Erwärmer und entferntester Zapfstelle (ohne Zirkulation)
VernebelungDuschen oder andere Stellen, an denen Wasser als Aerosol eingeatmet werden kann
Abgabe an Drittegewerblich (Vermietung) oder öffentlich (Kita, Schule, Pflege, Hotel)
Kein Ein- oder Zweifamilienhausdiese Häuser sind ausgenommen, auch mit vermieteter Wohnung

Wie oft geprüft werden muss

Wie oft geprüft werden muss
NutzungIntervall
Vermietung, Eigentümergemeinschaft mit vermieteter Wohnungalle 3 Jahre
Öffentliche Einrichtungenjährlich
Nach Überschreitung des Maßnahmenwertsnach Vorgabe des Gesundheitsamts

Was passiert, wenn nicht geprüft wird

Wer die Prüfung versäumt, handelt ordnungswidrig. Kommt es zu einer Erkrankung, drohen zudem Haftungsansprüche. Das Gesundheitsamt kann die Prüfung jederzeit anordnen.

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Häufige Fragen

Gilt die Pflicht für Ein- und Zweifamilienhäuser?
Nein. Die Trinkwasserverordnung nimmt Ein- und Zweifamilienhäuser aus, auch wenn eine Wohnung vermietet ist. Eine freiwillige Kontrolle ist trotzdem möglich.
Muss ich prüfen, wenn es nur Durchlauferhitzer in den Wohnungen gibt?
In der Regel nicht, weil dezentrale Geräte keine Großanlage sind. Versorgt im Haus zusätzlich eine zentrale Warmwasserbereitung Duschen, kann die Pflicht trotzdem greifen. Im Zweifel klären wir das mit Ihnen.
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  • Anerkannte Prüfberichteakkreditiert und amtlich zugelassen
  • Persönlich erreichbarMo–Fr 8–16 Uhr
    030 233 239 370